kein autonomes fahren.

Aktuelles · 23. Juli 2026

Breites Medienecho: Tesla-Hardware 3 und die Frage der nicht erfüllten Zusage

Die Kronen Zeitung berichtete als erstes Medium über unsere Initiative – innerhalb weniger Tage folgten weitere österreichische Medien. Ein Überblick über das Echo, die rechtliche Ausgangslage und die Frage: Bin ich betroffen?

Geprüft von

Clemens Stegner

Rechtsanwalt und Partner, fokus Rechtsanwälte GmbH

Fachlich geprüft am 15. September 2026

Wissen Sie, ob Ihr Tesla betroffen ist? Zum Hardware-Check.

Das Medienecho der letzten Tage zur Sammelaktion gegen Tesla

Die Kronen Zeitung hat als erstes Medium über unsere Initiative berichtet. Innerhalb weniger Tage griffen mehrere weitere österreichische Medien das Thema auf — unter anderem berichteten auch heute.at, meinbezirk.at und exxpress.at über die tausenden betroffenen Fahrzeuge.

Am 22. Juli wurden wir außerdem für die ServusTV-Nachrichten interviewt — dieser Programmpunkt ist derzeit nicht öffentlich nachprüfbar und wartet auf die Bestätigung durch die Kanzlei.

Die Resonanz hat uns gezeigt, wie sehr das Thema österreichische Tesla-Fahrerinnen und -Fahrer beschäftigt. Alle Berichte, ein Faktenblatt und unsere Kontaktdaten für Redaktionen finden Sie gesammelt auf der Presseseite.

Wieso kein-autonomes-fahren.at? Sammelaktion gegen Tesla in Österreich

Der Auslöser war eine Frage, die uns in den vergangenen Monaten immer wieder erreicht hat: „Mein Tesla sollte irgendwann selbst fahren — bekomme ich das noch?" Die Antwort fällt für einen großen Teil der österreichischen Tesla-Flotte ernüchternd aus. Tesla hat beim Kauf zugesichert, die verbaute Hardware sei für autonomes Fahren ausreichend.

Für die je nach Modell und Herstellerwerk bis etwa Ende 2023 (Model 3) beziehungsweise bis in die erste Jahreshälfte 2024 (Model Y) verbaute Hardware 3 trifft das nach heutigem Kenntnisstand nicht zu — die genaue Einordnung nach Modell, Werk und Auslieferungsmonat zeigt der Hardware-Check.

Elon Musk hat das im Earnings-Call zum ersten Quartal 2026 am 22. April 2026 selbst eingeräumt: „Hardware 3 simply does not have the capability to achieve unsupervised FSD."

Die am 10. April 2026 von der niederländischen Behörde RDW erteilte Typgenehmigung für Teslas „FSD Supervised" als Fahrerassistenzsystem läuft ausschließlich auf der neueren Hardware 4 — Fahrzeuge mit Hardware 3 erhalten die Software nicht.

Für schätzungsweise rund 30.000 Fahrzeuge in Österreich bedeutet das: Das Versprechen, für das viele sich für ein Tesla-Fahrzeug entschieden haben, lässt sich mit der verbauten Hardware nach derzeitigem Stand nicht einlösen.

Eine Klage gegen einen Konzern wie Tesla ist für einzelne Unternehmer und Verbraucher mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden — vor allem, wenn der Streitwert im Verhältnis zum Prozessaufwand überschaubar ist.

Genau hier setzt unsere Sammelaktion kein-autonomes-fahren.at an: Werden gleichgelagerte Ansprüche österreichischer Tesla-Käuferinnen und -Käufer gebündelt, lassen sich Aufwand, Risiko und Kosten für die einzelnen Betroffenen deutlich reduzieren.

Die zentralen Sach- und Rechtsfragen — welche Zusagen Tesla zur Hardware gemacht hat, ob diese Zusagen Vertragsinhalt wurden und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben — stellen sich in vielen Fällen identisch. Sie müssen daher nicht in jedem Verfahren neu aufgerollt werden. Mit jedem Verfahren und jedem Kontakt mit der Gegenseite sammeln wir zusätzliche Erfahrung zu Teslas Vorgangsweise und Argumentationslinien — Wissen, das allen weiteren Betroffenen zugutekommt. Für die Initiative kein-autonomes-fahren.at bedeutet das: Je mehr betroffene Tesla-Eigentümerinnen und -Eigentümer in Österreich sich anschließen, desto tragfähiger wird die gemeinsame Grundlage.

Die rechtliche Ausgangslage

Bei unserem Auftritt gegenüber der Kronen Zeitung fasste Dr. Clemens Stegner den Kern der Sache so zusammen:

„Den Käufern wurde zugesichert, dass die Hardware ihres Fahrzeugs autonomes Fahren ermöglicht. Wenn diese Hardware genau das nachweislich nicht kann, wurde nicht vertragsmäßig geliefert."

Nach österreichischem Recht ist dabei zentral, dass sich der geschuldete Leistungsinhalt nicht nur aus dem Vertragstext ergibt. Gemäß § 922 Abs 2 ABGB ist die Frage, ob eine Sache dem Vertrag entspricht, auch nach den öffentlichen Äußerungen des Übergebers zu beurteilen — also etwa nach Angaben auf der Website, in Prospekten und in Werbematerialien.

Der Oberste Gerichtshof hat dazu wiederholt festgehalten, dass Zusicherungen in Werbematerialien als vereinbart gelten, wenn keine davon abweichende individuelle Beratung erfolgt ist (RS0018588). Damit rücken die konkreten Versprechen auf der Tesla-Website in den Mittelpunkt der rechtlichen Beurteilung.

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Rechtsbehelfe denkbar:

  • Preisminderung — anteilige Reduktion des Kaufpreises, entsprechend dem Wert der nicht erbrachten Leistung.
  • Vertragsauflösung — Rückabwicklung des Kaufvertrags, wenn der Mangel als wesentlich zu qualifizieren ist und eine Verbesserung nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
  • Separate Rückabwicklung des FSD-Softwarepakets — bei Käuferinnen und Käufern, die das FSD-Softwarepaket erworben haben, kommt zusätzlich in Betracht, gezielt dieses separat rückabzuwickeln.
  • Schadenersatz — Ersatz des erlittenen Schadens, etwa für nicht erbrachte, aber bezahlte Leistungen sowie damit verbundene Vermögensnachteile.
  • Irrtumsanfechtung — Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtums (§ 871 ABGB), wenn über eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs — die zugesagte Autonomiefähigkeit — irregeführt wurde.

Eine Verbesserung auf eine leistungsfähige Hardware-Generation auf Kosten von Tesla erscheint wenig aussichtsreich: Tesla kündigte im Earnings-Call zum ersten Quartal 2026 sogenannte Mikrofabriken für eine Nachrüstung an, nannte dafür aber weder Ort noch Termin noch Preis; im folgenden Earnings-Call am 22. Juli 2026 verwies Tesla auf eine möglicherweise erst spätere Chip-Generation — weiterhin ohne Termin. Nach Stand vom 23. Juli 2026 gibt es keine verfügbare Nachrüstung in Europa. Damit rücken die beiden anderen Rechtsbehelfe in den Vordergrund.

Welche Option im konkreten Fall in Betracht kommt, hängt von den Umständen des einzelnen Kaufs ab — insbesondere vom Kaufzeitpunkt, von der konkreten Fahrzeugkonfiguration und von den beim Kauf gemachten Angaben.

Bin ich betroffen? So prüfen Sie Ihre Hardware

Die Feststellung, welche Hardware im eigenen Fahrzeug verbaut ist, wird für Kundinnen und Kunden zunehmend schwieriger — die Tesla-App zeigt die Generation nicht an. Verlässlich ist weiterhin nur der Blick ins Bordmenü Ihres Fahrzeugs unter Steuerung → Software → Zusätzliche Fahrzeuginformationen (bei Model S/X: Fahrzeugeinstellungen) — die ausführliche Anleitung mit Baujahr-Tabelle finden Sie im Hardware-Check.

Ein erster Anhaltspunkt ist das Datum der Erstzulassung:

  • Model 3 — aus Shanghai bis etwa August 2023 in der Regel Hardware 3, September bis Dezember 2023 ein Übergangszeitraum mit beiden Generationen.
  • Model Y — aus Shanghai bis Jänner 2024, aus Grünheide bis April 2024 in der Regel Hardware 3; jeweils rund drei Monate danach ein Übergangszeitraum.
  • Model S und Model X — der Wechsel begann bereits ab Frühjahr 2023; bei Erstzulassungen ab 2023 ist eine Prüfung im Bordmenü erforderlich.

Bei Fahrzeugen außerhalb dieser Zeiträume — und generell bei Unsicherheit — prüfen wir die Betroffenheit nach Ihrer Anmeldung.

Ihre Ansprüche unverbindlich prüfen lassen

Über kein-autonomes-fahren.at können österreichische Tesla-Käuferinnen und -Käufer ihre rechtliche Situation einschätzen lassen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Quellen

  1. Wiener Kanzlei prüft – Selbstfahren: Traum für zig Tesla-Fahrer geplatzt, Kronen Zeitung, 21.07.2026 — https://www.krone.at/4218839
  2. Wiener Anwälte prüfen Schritte gegen Tesla wegen Versprechen, MeinBezirk Wien, 21.07.2026 — https://www.meinbezirk.at/wien/c-wirtschaft/wiener-anwaelte-pruefen-schritte-gegen-tesla-wegen-versprechen_a8808243
  3. Ärger um Tesla-Versprechen: Tausende Autos betroffen, Heute.at, 21.07.2026 — https://www.heute.at/s/aerger-um-tesla-versprechen-tausende-autos-betroffen-120226471
  4. Tesla-Selbstfahrversprechen wackelt: Tausende Autobesitzer könnten klagen, exxpress.at, 21.07.2026 — https://exxpress.at/news/tesla-selbstfahrversprechen-wackelt-tausende-autobesitzer-koennten-klagen/
  5. RDW explanation of European type approval Tesla with provisional validity in the Netherlands, RDW, 10.04.2026 — https://www.rdw.nl/en/news/2026/rdw-explanation-of-european-type-approval-tesla-with-provisional-validity-in-the-netherlands
  6. Tesla will build factories just to retrofit HW3 cars it said could do FSD but cannot, Electrek, 22.04.2026 — https://electrek.co/2026/04/22/tesla-will-build-factories-just-to-retrofit-hw3-cars-it-said-could-do-fsd-but-cant/
  7. Bericht zum Q2-2026-Earnings-Call: keine Nachrüstung von Hardware 3 in Sicht, Electrek, 22.07.2026 — https://electrek.co/2026/07/22/tesla-hardware-3-fsd-no-plan-musk-earnings-call/

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